Information zur Vergabe von Sprechstundenterminen
Aktuell erreichen uns sehr viele Anfragen von neuen Patient*innen. Damit wir unseren langjährigen Patient*innen weiterhin gerecht werden können, müssen wir die Vergabe von Erstkontrollen beschränken. Ab 1.8.24 bis auf Weiteres gelten folgende Richtlinien:
Langjährige Patient*innen:
Für Vorsorgeuntersuchungen und Verlaufskontrollen können wir Ihnen innerhalb von drei Monaten einen Termin geben. Bitte melden Sie sich spätestens drei Monate im Voraus, wenn eine Vorsorgeuntersuchung fällig wird.
Für Notfälle und dringende medizinische Anliegen können wir kurzfristig Termine vergeben.
Neue Patient*innen:
Aktuell beträgt die Wartezeit für Erstkontrollen mindestens drei Monate. Pro Sprechstundentag und Ärztin werden wir neu maximal zwei Erstkonsultationen vergeben. Je nachdem, wieviele Anfragen uns erreichen, kann die Wartezeit daher auch länger als 3 Monate betragen.
Neu bieten wir eine Warteliste an, da kurzfristig immer wieder Termine abgesagt werden. Gerne können Sie sich bei der Terminvergabe auf die Warteliste setzen lassen. Wenn kurzfristig ein Termin frei wird, werden wir Sie kontaktieren.